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Herzlich Willkommen auf der Homepage der Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst der Medizinischen Fakultät

Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern beziehungsweise die Strategie des Gender Mainstreaming sind zentrale Querschnittsaufgaben an der FAU. Um die Durchführung der gleichstellungspolitischen Maßnahmen zu gewährleisten, wurde 1989 das Amt der Frauenbeauftragten geschaffen. Den Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst (Frauenbeauftragten) an bayerischen Hochschulen kommt eine zentrale Funktion bei der Erfüllung des gesetzlich verankerten Gleichstellungsauftrags zu, die sie ehrenamtlich ausführen.

Frauenförderung an der Medizinischen Fakultät

Das Studienfach Medizin verzeichnet einen überdurchschnittlich hohen Anteil an weiblichen Studierenden von knapp 60%. Jedoch fällt der Frauenanteil immer weiter ab, je weiter fortgeschritten die Qualifikationsstufe ist.

Bei Habilitationen, beim wissenschaftlichen Personal aber auch bei Professuren oder oberärztlichen Positionen ist die Frauenquote unbefriedigend gering. Die Fakultätsfrauenbeauftragte steht den akademischen und ärztlichen Mitarbeiterinnen der Medizinischen Fakultät der FAU und des Universitätsklinikums sowie den Studentinnen der Medizin in Fragen und Bemühungen der Gleichstellung zur Verfügung.

Amt und Struktur

Die Fakultätsfrauenbeauftragte achtet auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weiblichen Lehrpersonen, Studentinnen und Ärztinnen. Sie unterstützt die Hochschule in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Dies ist gesetzlich verankert im Bayerischen Hochschulgesetz (BayHschG) Art. 4, Abs. 2, Satz 1. In Bayern ist das Amt ein Ehrenamt und wird nicht, wie in anderen Bundesländern, entlohnt.

Aufgaben der Frauenbeauftragten

  • Stimmberechtigtes Mitglied bei Berufungsverfahren
  • Überwachung des Headhuntings von geeigneten Kandidatinnen für Professuren
  • Überwachung der Chancengleichheit in Berufungsverfahren
  • Stimmrecht im Fachbereichsrat
  • Durchsetzung der Zielvereinbarungsmaßnahmen zur Gleichstellung
  • Beratung bei Karrierefragen
  • Erstberatung bei sexueller Belästigung oder Diskriminierung
  • Beratung von wissenschaftlichen und ärztlichen Mitarbeiterinnen und Studentinnen in Krisensituationen die Karriere betreffend
  • Beratung und Betreuung von neuen Professorinnen
  • Mitwirkung bei der Etablierung genderspezifischer Veranstaltungen, Forschungsprojekten
  • Installation und Überwachung von Mentoring Programmen für Nachwuchswissenschaftlerinnen
  • Mitwirkung bei Bemühungen zum stetigen Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtung

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Die Frauenbeauftragten der Medizinischen Fakultät laden sehr herzlich zum nächsten Vortrag im Rahmen der Vortragsreihe Gender Lectures ein! Frau Eva Gengler, Doktorandin an der FAU im IDP Business and Human Rights und Co-Founderin von enableYou und feminist AI spricht zum Thema „Übertragung bestehender Machtstrukturen der Gesellschaft auf die KI – Mit Beispielen aus dem Gesundheitswesen und der Medizin“...