Beschwerdestellen FAU/UKER
Beschwerdeverfahren bei Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung
Die Beschwerdestelle ist keine Anlauf- und Beratungsstelle!
Bitte wenden Sie sich zuerst an das Büro der Frauenbeauftragten für eine Erstberatung. Nur im Anschluss daran kann die Beschwerdestelle eingeschaltet werden!
Beschwerdestelle für Beschäftigte, Studierende sowie integrierte Externe der FAU
FAU Erlangen-Nürnberg
Zentrale Universitätsverwaltung
Referat P 6 – Leitung
Constanze Becker
Hauptstraße 32 (Büro)
Schloßplatz 4 (Post)
91054 Erlangen
Beschwerdestelle für Beschäftigte des UKER
Seite der Beschwerdestelle (Intranet UKER)
Beschwerdestelle des UKER
im Dezernat Personalwirtschaft
Fachabteilung Personalentwicklung/Personalmarketing Pg
Krankenhausstr. 12
91054 Erlangen
Diskriminierung, Belästigung und sexuelle Belästigung
Die Richtlinie zur Prävention und zum Umgang mit Fällen von Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) und dem Universitätsklinikum Erlangen (UKER) ist wesentlicher Bestandteil zur Realisierung von Chancengleichheit und fördert eine Kultur des Hinsehens, die auf einem respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander sowie der Achtung der Würde jeder Person basiert. Sie schafft Transparenz im Umgang mit Fällen von Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung an der FAU und dem UKER.
Die Richtlinie gilt nicht nur für die Beschäftigten, sondern auch für Studierende und integrierte Externe. Sie informiert u. a. über Rechte und Pflichten, Anlauf- und Beratungsstellen und regelt das Verfahren einer offiziellen Beschwerde. Zugleich wird mit dieser Richtlinie das gesetzliche Beschwerderecht der Beschäftigten nach § 13 AGG an der FAU transparent geregelt.
Rechtsgrundlage einer Beschwerde
In den §§ 7, 8 der Richtlinie zur Prävention und zum Umgang mit Fällen von Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) und dem Universitätsklinikum Erlangen (UKER) vom 01.06 2021 wird das Beschwerdeverfahren geregelt.
Wie und wo kann ich eine Beschwerde einreichen?
Um eine Beschwerde einzureichen, wenden Sie sich bitte an die Beschwerdestelle. Dies kann sowohl schriftlich als auch persönlich zur Niederschrift (aber nicht telefonisch) erfolgen. Gerne können Sie hierfür auch unser Beschwerdeformular nutzen.
Die/Der Beschwerdeführer/in muss die/den Beschwerdegegner/in benennen und den Sachverhalt möglichst genau darstellen sowie Beweise (Zeuginnen/Zeugen) benennen. Eine vorangegangene Beratung sollte ebenfalls dargestellt werden.
Je nach Sachverhalt kann die Beschwerdestelle auch ein Schlichtungsverfahren vorschlagen.
Entscheidend dafür, wo die Beschwerde eingereicht wird, ist das Beschäftigungsverhältnis der Beschwerdegegnerin/des Beschwerdegegners, das entweder mit der Universität oder dem UKER besteht.
Weiterführende Links
FAU Gender/Diversity/Familie
FAU Sexuelle Belästigung und Diskriminierung
UKER Beschwerdestelle